KOSTEN
Gesetzlich Krankenversicherte:
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Therapie. Die psychotherapeutische Sprechstunde und die sog. Probatorischen Sitzungen (2-4 Probesitzungen) können direkt ohne Antrag über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Die anschließende psychotherapeutische Behandlung kann nur auf Antrag an die Krankenkasse und per Genehmigung durch diese abgerechnet werden.
Privat Krankenversicherte:
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei den privaten Krankenkassen keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie. Manche übernehmen den vollen Satz, manche Policen schließen Psychotherapie gänzlich aus, andere wiederum beschränken die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die pro Jahr übernommen werden. Privat Versicherte sollten sich vor Beginn einer Behandlung deshalb über ihre individuellen Tarifbedingungen informieren, ob psychotherapeutische Behandlungen im Tarif berücksichtigt sind und welche genauen Konditionen bzgl. psychotherapeutischer Behandlungen bestehen.
Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfestelle übernimmt grundsätzlich einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten für Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte, Soldaten, Berufsrichter oder deren Kinder bzw. Ehepartner). Den verbleibenden Anteil trägt eine private Zusatzversicherung (wenn eine solche vorhanden sein sollte und diese psychotherapeutische Behandlungen als Leistungen beinhaltet) oder muss von Ihnen selbst getragen werden.
Berufsgenossenschaften:
Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, z.B. durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Die Übernahme der Behandlungskosten muss im Weiteren mit der Berufsgenossenschaft abgestimmt werden.
SelbstzahlerInnen:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für Coaching und Beratung sind ebenfalls selbst zu tragen, sie orientieren sich für gewöhnlich analog an der GOP.
Anmeldung
Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich auf Anfrage via Telefon.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund der laufenden Therapiegespräche nur zu den Telefonsprechzeiten persönlich am Telefon erreichbar bin. Bitte rufen Sie mich zu diesen Zeiten an, ein Rückruf bei Kontaktaufnahme über Nachrichten auf dem Anrufbeantworter ist nicht möglich.
Telefonsprechzeiten:
Mo & Di: 12:10 - 13:00 Uhr, Do & Fr: 13:10 - 14:00 Uhr.
Telelefon: 039201 – 32 76 32
E-Mail: kontakt@psychotherapie-wolmirstedt.de